Nun ja, Bier wurde und wird überall in Deutschland gebraut. Und das sogar nach einem Reinheitsgebot (1516), von dem die Amerikaner sagen, dass man viel mehr Bier in Deutschland verkaufen könnte, wenn es dieses Gebot nicht gäbe.
Dass es dieses Gebot aber gibt, hat uns Hitdorfer schon 1833 gefreut. Da begann nämlich auch bei uns das Brauereigeschäft. Und es war offenbar ein gutes Bier, wenn man der Werbung der Hitdorfer Brauerei Glauben schenken darf. Sie ließ auf ihre Bierdeckel das Qualitätsurteil des Kölner Oberlandesgericht von 1932 drucken:
„Hitdorfer Pilsener gilt als ein Bier, das der bei Original-Pilsener beliebten Geschmacksrichtung Rechnung trägt.“
Wie viel die Richter probiert haben, um zu dem Urteil zu gelangen, ist nicht überliefert. Aber Bernd Bilitzki hat die Hitdorfer Brauereigeschichte im Detail studiert und dies in einem kurzen, lesenswerten Bericht auf unserer Website zusammengefasst. Und Bilitzki ist natürlich davon überzeugt, dass das Urteil zu Recht gefällt wurde.
Im Jahr 2000 hat der Heimatverein mit einer Sonderausstellung an die Hitdorfer Brauereigeschichte erinnert.